Selbstverständlich gehört ergänzend zu der betrieblichen Altersversorgung auch das allgemeine Arbeitsrecht zum Beratungsspektrum einer arbeitsrechtlich ausgelegten Kanzlei. Kanzlei Dr. de Groot fungiert als Partner für HR in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, begleitet Arbeitsverhältnisse von der
- Vertragsgestaltung (z.B. AGB-rechtskonform und nach den Vorgaben des Nachweisgesetzes)
- über die Durchführung (z.B. Krankheit, Urlaub, Zeiterfassung, Umgang mit dem Betriebsrat)
- bis hin zur Beendigung (z.B. Ermahnung/Abmahnung, Kündigung, Kündigungsschutzklage, Prozesse vor den Arbeitsgerichten, Aufhebungs- und Abwicklungsverträge, Gerichtsverfahren).
Weitere Interessenschwerpunkte bilden betriebsverfassungsrechtliche und tarifvertragliche Fragestellungen.