„Wirtschaftsrecht“ soll die Rechtsgebiete zusammenfassen, die für Unternehmen und Unternehmer*innen ergänzend zur betrieblichen Altersversorgung und zum Arbeitsrecht wichtig sind, um am Markt erfolgreich zu sein.
Dies beinhaltet das Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere die Betreuung der Gründung, Umwandlung und des Verkaufs von Unternehmen (oder Unternehmensteilen, share deal und asset deal, Betriebsübergang). Rechtsanwältin Dr. de Groot hat jahrelang in einer wirtschaftsberatenden Sozietät mittlere, große und sehr große Mandate in diesem Bereich betreut; sie hat ferner 2013 den Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert.
Kanzlei Dr. de Groot berät auch weitere zivil- und wirtschaftsrechtliche Rechtsangelegenheiten. Dies sind insbesondere:
- Vertragsgestaltung
- Vertriebsverträge
- Verträge mit freien Mitarbeitern und Subunternehmen (hier insbesondere auch in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht relevant, Stichwort „Scheinselbstständigkeit“ und „Statusfeststellungsverfahren“).