Betriebliche Versorgungssysteme sind richtig etabliert wichtige Personalsteuerungs- und Bindungsinstrumente und effiziente Hebel um von Steuer- und Sozialversicherungsvorteilen zu profitieren. Sie können aber ebenso haftungsanfällig, riskant, kaum kalkulierbar, behäbig und schlecht zu verwalten sein. Die Neuerungen aus den diversen zu beachtenden Rechtsgebieten, Gesetzgebung und Rechtsprechung und die unbedingte Notwendigkeit auch spezielle Materien wie Versicherungsrecht und Sozialversicherungsrecht zu beherrschen führen zu einer erhöhten Komplexität.
Die Kanzlei Dr. de Groot verfügt über die notwendige interdisziplinäre Expertise in diesem spezifischen Rechtsgebiet. Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und einem ausgeprägten Netzwerk.
Der Anspruch ist es Sie kompetent, effizient und lösungsorientiert zu beraten, z.B.
- Bei der Etablierung und (Neu-) Gestaltung von Kollektivversorgungswerken für Arbeitnehmer vom Kleinunternehmen über den Mittelstand bis hin zum (Groß-) Konzern (insbes. Nettolohnoptimierung)
- Bei der Geschäftsführerversorgung (sei es Gesellschaftergeschäftsführer, Minderheitengeschäftsführer oder Fremdgeschäftsführer)
- Bei der Vorstandsversorgung (Aktiengesellschaften, Genossenschaften)
- Bei der Schaffung von Incentives insbes. für Führungskräfte
- Bei der Anpassung an neuere Entwicklungen (u.a. Betriebsrentenstärkungsgesetz, Einstandspflicht des Arbeitgebers, Niedrigzinsphase)
- Bei der Berücksichtigung und Bewertung insbes. bei Unternehmenskäufen und –umstrukturierungen (Durchführung due diligence, Risikobewertung, Aufnahme in die notwendigen Vertragsdokumente)
- Bei der Umstrukturierung und Vereinheitlichung, insbes. auch bei Betriebsübergängen (§ 613 a BGB) und Umwandlungen nach dem UmwG
- Bei der Verwaltung der betrieblichen Altersversorgung (insbes. Umgang mit ausgeschiedenen Arbeitnehmern, Anspruchsdurchsetzung oder –abwehrung, Rentenanpassungen, Auskünfte)
- Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Dritten (Versicherung/ Versorgungsträger, Pensionssicherungsverein)
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